AGB

EINZELTRAINING (Aktualisierte Version, gültig ab 01.07.2022)

§1 Anmeldung zum Hundetraining, Vertragsabschluss

Die Anmeldung zum Hundetraining erfolgt telefonisch oder schriftlich per Mail bzw.
WhatsApp bei der Hundeverhaltenstrainerin Kristina Braun. Ein Vertragsverhältnis entsteht
erst durch die Bestätigung der Hundetrainerin.

§2 Bezahlung
(1) Die Bezahlung des ersten Einzeltrainings erfolgt per Barzahlung beim Training. Eine
Bezahlung per EC-/Kreditkarte ist nicht möglich.
(2) Ab dem zweiten Einzeltraining kann auch per Banküberweisung innerhalb von 7 Tagen
nach dem Training bezahlt werden.

§3 Terminabsage
(1) Absage durch die Hundetrainerin: Aus wichtigen Gründen kann die Hundetrainerin das
Training kurzfristig absagen. Der Hundehalter wird schriftlich darüber informiert sowie ein
Ersatztermin vorgeschlagen. Muss ein bereits laufendes Hundetraining abgebrochen
werden, wird die verbleibende Trainingszeit an einem Ersatztermin nachgeholt.
(2) Absage durch den Hundehalter: Die Absage durch den Hundehalter muss schriftlich
erfolgen. Die Hundetrainerin schlägt einen Ersatztermin vor.
(2.1) Wird kein Ersatztermin innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglichen
Termin in Anspruch genommen und wurde der Termin 7 Tage oder kürzer vor
Trainingsbeginn abgesagt, behält sich die Hundetrainerin vor, einen
Ersatzanspruch des vereinbarten Trainingspreises (exklusive Fahrtkosten) zu
erheben. Die Höhe beträgt 25 % bei Absage 48 h bis 7 Tage vor dem Termin;
50 % bei Absage 24-48 h vor dem Termin und 75 % bei Absage 24 h oder
weniger vor dem Termin.
(2.2) Wird ein Ersatztermin innerhalb von 14 Tagen vereinbart, behält sich die
Hundetrainerin vor, bei kurzfristigen Absagen des ursprünglichen Termins
einen Ersatzanspruch in Höhe von 25 % bei Absage unter 48 h vor dem
Termin sowie 50 % bei Absage unter 24 h vor dem Termin zu berechnen
(exklusive Fahrtkosten).
(3) Bei Nicht-Antreffen bzw. -Erscheinen des Hundehalters am vereinbarten Treffpunkt zur
vereinbarten Trainingszeit ohne schriftliche Absage werden die vollen Trainingskosten
inklusive Fahrtkosten fällig.

§4 Versicherung, Hygiene
(1) Der Hundehalter versichert, dass für seinen Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung
besteht, die auch den Besuch einer Hundeschule abdeckt.
(2) Hundekot ist während des Trainings durch den Hundehalter zu beseitigen.

§5 Mindestalter
Das Mindestalter zur Teilnahme am Hundetraining beträgt 16 Jahre. Kinder ab 10 Jahren
können am Training in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Jüngere
Kinder dürfen gerne als Zuschauer am Training teilnehmen.

§6 Bilderrechte
Die vollen Nutzungsrechte für Bild- und Videoaufnahmen, die die Hundeverhaltenstrainerin
während des Trainings erstellt, liegen bei der Trainerin. Es ergibt sich kein Anspruch auf
eine Bezahlung für die Bilder. Bei Veröffentlichung von Bildern werden die Gesichter
unkenntlich gemacht. Ist der Hundehalter mit der Nutzung trotzdem nicht einverstanden,
kann er schriftlich widersprechen.

§7 Gewährleistung, Haftung
(1) Die Hundeverhaltenstrainerin übernimmt keine Gewährleistung für die vermittelten
Trainingsinhalte sowie keine Garantie für das Erreichen der Trainingsziele. Die
Trainingsmethoden werden stets nach bestem Wissen und Gewissen angewendet.
(2) Die Hundetrainerin übernimmt keine Haftung für ungewollte Deckakte und
Folgekosten.
(3) Ferner besteht kein Haftungsanspruch des Hundehalters bei Schäden, die nicht
aufgrund von vorsätzlichem oder fahrlässigen Verhalten der Hundeverhaltenstrainerin
entstehen.
(4) Für Hundehalter gelten während des Trainings unverändert alle gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere die Haftung für Tierhalter (§833 BGB). Die Aufsichtspflicht für
seinen Hund trägt der Hundehalter.

 

GRUPPENTRAINING, SOCIAL WALK (Aktualisierte Version, gültig ab 01.08.2022)

§1 Anmeldung zum Hundetraining, Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Hundetraining erfolgt telefonisch oder schriftlich per Mail bzw.
WhatsApp bei der Hundeverhaltenstrainerin Kristina Braun. Ein Vertragsverhältnis entsteht
erst durch die Bestätigung der Hundetrainerin.

§2 Bezahlung
(1) Für das Gruppentraining und den Social Walk können 10er-Karten erworben werden.
Diese sind 6 Monate gültig. Bei Nichtinanspruchnahme der 10 bzw. 11 Trainingseinheiten
besteht kein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung.
(2) Alternativ können das Gruppentraining sowie der Social Walk einzeln per Barzahlung
am Ende des Trainings abgerechnet werden. Eine Zahlung per EC-/Kreditkarte oder
Banküberweisung ist nicht möglich.

§3 Terminabsage
(1) Absage durch die Hundetrainerin: Aus wichtigen Gründen kann die Hundetrainerin das
Training kurzfristig absagen. Der Hundehalter wird schriftlich darüber informiert. Aufgrund
der Regelmäßigkeit der Gruppentrainings wird nicht zwangsweise ein Ersatztermin
angeboten. Muss ein bereits laufendes Hundetraining abgebrochen werden, wird die
verbleibende Trainingszeit beim nächsten Gruppentraining nachgeholt.
(2) Absage durch den Hundehalter: Die Absage durch den Hundehalter muss schriftlich
erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen behält die Hundetrainerin sich vor, einen
Ersatzanspruch des vereinbarten Trainingspreises in Höhe von 50 % bei Absage innerhalb
von weniger als 48 h vor Trainingsbeginn und in Höhe von 100 % bei Absage innerhalb von
weniger als 24 h vor Trainingsbeginn zu berechnen. Dieser wird nachträglich in Rechnung
gestellt bzw. bei Absage unter 24 h vor Trainingsbeginn und Bestehen einer 10er-Karte wird von dieser eine Einheit abgezogen.
(3) Bei Nicht-Erscheinen des Hundehalters ohne schriftliche Absage werden die vollen
Trainingskosten fällig. Besteht eine 10er-Karte für das Gruppentraining, wird das Nicht-
Erscheinen gleichgesetzt mit der Teilnahme an einem Training. Besteht keine 10er-Karte,
werden die Kosten nachträglich in Rechnung gestellt.

§4 Gesundheit, Impfungen, Versicherung, Hygiene
(1) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund zum Zeitpunkt des Trainings an keiner ihm
bekannten ansteckenden Krankheit leidet.
(2) Der Hundehalter versichert ferner, dass sein Hund geimpft ist. Mindestens die
Grundimmunisierung muss erfolgt sein. Eine Ausnahme stellen Welpen dar – diese
müssen entsprechend des Alters geimpft sein. Der Impfpass ist auf Verlangen
vorzuzeigen.
(3) Der Hundehalter versichert, dass für seinen Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung
besteht, die auch den Besuch einer Hundeschule abdeckt.
(4) Hundekot ist während des Trainings durch den Hundehalter zu beseitigen.
(5) Der Hund ist während des Trainings grundsätzlich an der Leine zu führen. Der
Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund keinen direkten Kontakt an der
Leine zu einem anderen Hund hat.

§5 Mindestalter
Das Mindestalter zur Teilnahme am Hundetraining beträgt 16 Jahre. Kinder ab 10 Jahren
können am Training in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Jüngere
Kinder dürfen gerne als Zuschauer am Training teilnehmen.

§6 Bilderrechte
Die vollen Nutzungsrechte für Bild- und Videoaufnahmen, die die Hundeverhaltenstrainerin
während des Trainings erstellt, liegen bei der Trainerin. Es ergibt sich kein Anspruch auf
eine Bezahlung für die Bilder. Bei Veröffentlichung von Bildern werden die Gesichter
unkenntlich gemacht. Ist der Hundehalter mit der Nutzung trotzdem nicht einverstanden,
kann er schriftlich widersprechen.

§7 Gewährleistung, Haftung
(1) Die Hundeverhaltenstrainerin übernimmt keine Gewährleistung für die vermittelten
Trainingsinhalte sowie keine Garantie für das Erreichen der Trainingsziele. Die
Trainingsmethoden werden stets nach bestem Wissen und Gewissen angewendet.
(2) Die Hundetrainerin übernimmt keine Haftung für ungewollte Deckakte und
Folgekosten.
(3) Ferner besteht kein Haftungsanspruch des Hundehalters bei Schäden, die nicht
aufgrund von vorsätzlichem oder fahrlässigen Verhalten der Hundeverhaltenstrainerin
entstehen.
(4) Für Hundehalter gelten während des Trainings unverändert alle gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere die Haftung für Tierhalter (§833 BGB). Die Aufsichtspflicht für
seinen Hund trägt der Hundehalter.